Rechtsfälle lassen sich nicht in Gramm und Kilo abrechnen
Die Berechnung anwaltlicher Tätigkeit unterliegt komplexen Faktoren und ist letztlich erst nach vollständiger Kenntnis des einzelnen Falles zu bewerten. Sie basiert zudem nicht auf dem Aufwand, sondern auf dem Streitwert des jeweiligen Falls.
Bevor ich aktiv werde, informiere ich Sie transparent über die zu erwartenden Kosten. Eine erste grobe Einschätzung erlaubt auch ein Prozesskostenrechner.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich gerne für Sie die Korrespondenz mit der Versicherung.
In besonders gelagerten Fällen gibt es auch die Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.